![]() |
|||||||||||||||
|
ImpressumGENERAL IMMOBILIEN GLASER & GENCInhaber: Franz Michael GlaserFranz Michael Glaser Moltkestrasse 27a , 85356 Freising E-Mail: Glaser@glaser-genc.com Mobil: 0172-8226996 Telefon: 08161-4920695 Fax: 03212-8226996
Gewerbeerlaubnis gem. § 34c Abs.1 GewO wurde erteilt duch Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising UmsatzsteuerID: DE 224680528 Steuernummer Nr. 115/220/90508 Finanzamt Freising Berufskammer: IHK München-Oberbayern Haftungshinweise: - Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Haftung für die Inhalte und die Richtigkeit externer Links übernommen. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. - Alle Angaben und Maße beruhen auf vom Vermieter / Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Sonstiges: - Bei Abschluß eines Mietvertrages wird eine Vermittlungs-/ Nachweisprovision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inklusive 19% Mehrwertsteuer, bei gewerblichen Objekten 3,57 MM inklusive 19% Mehrwertsteuer auf den Mietpreis vom Mieter fällig. - Bei Abschluß eines Kaufvertrages wird eine Vermittlungs-/ Nachweisprovision in Höhe von 3,57% (inklusive 19% Mehrwertsteuer) auf den Kaufpreis fällig. weitere Geschäftsbedingungen: 1. Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt, der bei Weitergabe an andere persönlich für unsere Provision haftet. 2. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung erfolgt in der im Angebot angegebenen Höhe zu Lasten des Käufers, Mieters oder Pächters. Sie ist - falls nicht anders vereinbart - bei Vertragsabschluß fällig. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Erwerb des von uns angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung oder wenn der Kaufvertrag, Miet -oder Pachtvertrag aus irgendwelchen Gründen rückgängig gemacht wird und bei Abschluß des Vertrages zu anderen als im Angebot genannten Bedingungen. 3. Der Nachweis des angebotenen Objektes durch uns gilt als anerkannt, wenn nicht der Empfänger sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, daß ihm das Objekt von anderer Seite angeboten wurde. 4. Auch bei frei telefonisch (mündlich) bekanntgegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. 5. Bei Abschluß eines Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen. 6. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. 7. Tätigkeit jeweils auch für den anderen Vertragspartner ist gestattet. 8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 9. Der Makler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter, für deren Richtigkeit er nicht haftet. Der Kaufinteressent hat alle Angaben vor Vertragsabschluß selbst zu prüfen. 10. Alle Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers. 11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
|